Investment mit Profil
Seit dem 1. April 1998 sind Investmentfondsanteil-Sondervermögen - im Fachjargon Dachfonds - im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften verankert und damit jetzt auch in Deutschland zulässig. Ein Dachfonds investiert nicht direkt in Aktien, Anleihen oder Derivate, sondern in andere offene Investmentfonds. Ähnlich wie bei einer Vermögensverwaltung mit Investmentfonds erwirbt der Anleger mit einem Dachfonds eine standardisierte Form professionellen Fonds-Pickings. Der Anlageerfolg ist dabei abhängig von der Qualität und Breite der Fondsauswahl, dem Geschick des Fondsmanagements und der Kostenbelastung. Je nach Konzept und Strategie setzt sich das Anlageuniversum eines Dachfonds aus Renten-, Aktien-, offenen Immobilienfonds oder auch Mischfonds und Altersvorsorge-Sondervermögen zusammen. Dabei sind die einzelnen Positionen des Dachfonds auf maximal 20 Prozent des Fondsvermögens beschränkt. Anteile an anderen Dachfonds dürfen nicht erworben werden.(Quelle: dit)
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