Angebote - Grundsätze ordnungsgemäßer Finanzplanung
Ordungsgemäße Finanzplanung unterliegt folgenden Grundsätzen, die vom Verband der Finanzplaner (DEVFP) festgelegt und ständig auf Einhaltung kontrolliert werden:
• Vollständigkeit der Kundendaten als Planungsgrundlage
• Vernetzung sämtlicher Einzeldaten in ihren Wechselwirkungen
• Individualität des Mandanten als Planungsmittelpunkt
• Richtigkeit nach anerkannten Planungsmethoden
• Verständlichkeit des Planungsprozesses und seiner Ergebnisse
• Dokumentationspflicht für Prämissen und Ergebnisse
• Einhaltung der geltenden Berufsgrundsätze, d. h. Integrität, Vertraulichkeit, Objektivität, Neutralität, Kompetenz und Professionalität
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