Die Maklercourtage, auch Provision oder Maklergebühr genannt, bezeichnet das mit dem Makler vereinbarte Honorar. Die Courtage wird üblicherweise an den Miet- oder Kaufpreis einer Immobilie gekoppelt. Je nach Bundesland gibt es hierzu unterschiedliche Traditionen. Mit dem am 23.12.2020 in Kraft getretenen „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ gibt es zumindest im Hinblick auf die Verteilung der Courtage zwischen Käufer und Verkäufer eine Bundeseinheitliche Regelung, zumindest für Verbraucher.