Wie der Name schon sagt, geht es bei der Immobilienbewertung um den zu berechnenden Wert einer Immobilie. Dieser kann von einem ermittelten Kaufpreis je nach Wertermittlungsverfahren deutlich abweichen. In der ImmoWertV sind drei Wertermittlungsverfahren definiert: -Vergleichswertverfahren – Ertragswertverfahren – Sachwertverfahren. Diese Verfahren sind für die Gutachterausschüsse vorgeschrieben und bei allen Sachverständigen obligatorisch. Daneben sind weitere Verfahren, wie das Residualwertverfahren oder das Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF-Verfahren) je nach zu bewertender Immobilie gebräuchlich.
Tipp: In Bad Oeynhausen und Löhne, den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke sowie in Bielefeld verfügen wir über diverse Kontakte zu den Sachverständigen und Gutachtern. Gerne unterstützen wir Sie dabei den für Sie passenden Partner zur Erstellung eines Wertgutachtens zu finden. Wenn es um die Wertermittlung für den Verkauf einer Immobilie geht, stehen wir Ihnen natürlich gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.