Wenn nicht, muss ein Vermesser hinzugezogen werden, der die Grundstücksteilung vornimmt und diese beim Katasteramt einreicht.
Alle dafür notwendigen Unterlagen besorgt in der Regel der Vermesser. Die Kosten der Vermessung richten sich nach unterschiedlichen Parametern, wie z.B. Größe des Grundstücks, Quadratmeterpreis (Bodenrichtwert), oder danach, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Steht also auf dem Grundstück noch ein Haus, wird die Vermessung teurer. Wenn es sich also um ein Abrisshaus handelt, kann es gegebenenfalls günstiger sein, das Haus erst abzureißen und dann das Grundstück teilen zu lassen. Ob der Käufer oder der Verkäufer die Vermessungskosten tragen, ist übrigens frei verhandelbar. Achtung: Beim Verkauf mehrerer Grundstücke kann es dazu kommen, dass das Finanzamt dies als gewerblichen Grundstückshandel betrachtet. Hierzu sollten Sie mit Ihrem Steuerberater Rücksprache halten. Häufig ist dann der Verkauf en bloc an einen gewerblich Tätigen, z.B. Brand & Co. sinnvoller, da dadurch eine unnötige Steuerlast vermieden werden kann.