März 12, 2022

Jeder Immobilienbesitzer muss im Jahr 2022 die Grundsteuer neu berechnen. Egal ob Sie ein Eigenheim, Eigentumswohnung, eine Vermietungsobjekt, eine Gewerbeimmobilie oder eine Land- und Forstwirtschaftliche Fläche als Ihr Eigentum bezeichnen, Sie werden als Immobilienbesitzer im Jahre 2022 nicht darum herumkommen, diese Immobilien neu zu bewerten. Die Konsequenz für Immobilieneigentümer daraus bedeutet, dass Sie dazu verpflichtet sind eine weitere Steuererklärung neben Ihrer Einkommensteuererklärung abzugeben. Ursächlich hierfür ist die Grundsteuer-Reform, wonach der bisherige Einheitswert durch den Grundsteuerwert ersetzt wird.

INHALT

Was ist die Grundsteuer und wozu dient sie?

Die Grundsteuer ist die Steuer der Gemeinden und dient der sog. Daseinsvorsorge. Dies umfasst u. a. die Energie- und Wasserversorgung, Verkehrsleistungen, Telekommunikation, Straßenreinigung sowie Abwasser- und Müllentsorgung. Die Grundsteuereinnahmen des Bundes betragen ca. 14 Milliarden Euro und machen somit knapp 2% vom gesamten Steueraufkommen aus. Insgesamt sind in Ostwestfalen im Rahmen der Grundsteuerreform mehr als 800.000 Grundstücke und in Deutschland mehr als 36 Millionen Grundstücke neu zu bewerten.

Warum wird die Grundsteuer neu berechnet?

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 die bisherige Berechnung für verfassungswidrig erklärt. Das derzeit geltende Grundsteuergesetz verstoße gegen das Gleichheitsprinzip. Bisher werden auf Grund von veralteten Werten aus dem Jahr 1935 in Ostdeutschland und 1964 in Westdeutschland vergleichbare Grundstücke unterschiedlich bewertet. Dies führt zu erheblichen Abweichungen bei der Höhe der Grundsteuer. Diese Ungleichheit wird durch die neue Grundsteuerreform beseitigt. Das bedeutet für Sie als Immobilienbesitzer, dass Sie eine zusätzliche Grundsteuererklärung für Ihren Immobilienbesitz erstellen müssen, also somit Ihre Grundsteuer neu berechnen.

Wie berechnen Sie die neue Grundsteuer?

Jeder Immobilieneigentümer ist zwischen dem 01. Juli und 31. Oktober verpflichtet eine Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts („Grundsteuererklärung“) abzugeben. Dieser Grundsteuerwert ersetzt den bisherigen Einheitswert der Immobilie. Welche Daten hierfür erforderlich sind, können Sie der Checkliste unseres Partners „Zahlmann Klose Nolting Partnerschaft mbB“ entnehmen. Hier geht es zu der Checkliste:

Zahlmann Checkliste

Jeder Immobilien-Eigentümer kann diese Erklärung über die Steuerplattform Elster online erstellen und übermitteln. Allerdings ist bei der Erstveröffentlichung dieses Blog-Artikels Anfang März 2022 noch nicht bekannt, wann etwaige Formulare freigeschaltet werden. Außerdem sollten Sie beachten, dass einige Bundesländer, unter anderem auch Niedersachsen, länderspezifische Besonderheiten haben. Wie hoch die Grundsteuer tatsächlich ist, erfahren die Immobilien-Eigentümer allerdings erst 2025. Der zu ermittelnde Grundsteuerwert ist nur der erste Schritt.

Die Grundsteuer neu berechnen. Mit dieser Formel geht´s.

Sie möchten gerne vor 2025 wissen, welche neu berechnet Grundsteuer auf Sie zukommt? Dazu können Sie folgende Formel einsetzen. Vereinfacht sind dabei folgende Parameter zur Ermittlung der jährlichen Grundsteuer zu berücksichtigen.

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer / Jahr
Bsp.: EUR 500.000 x 0,034 Prozent x 400 Prozent = EUR 680
(ohne Gewähr)

Wird es teurer?

Der Grundsteuerwert wird in diesem Jahr durch die Feststellungserklärung jedes Immobilieneigentümers ermittelt. Der Grundsteuerwert wird wertmäßig deutlich über den bisherigen Einheitswerten liegen, da nunmehr der Bodenrichtwert vom 01.01.2022 eine wesentliche Rolle spielt und nicht veraltete Werte aus 1935 oder 1964. Die Steuermesszahl ist gesetzlich festgelegt und wird durch den Grundsteuer-Messbetragsbescheid den jeweiligen Kommunen mitgeteilt. Die tatsächliche Festsetzung der Grundsteuer erfolgt jedoch unter Anwendung des Hebesatzes der jeweiligen Gemeinde.

Die Gemeinden müssten diesen herabsetzen, da ansonsten auf Grund des höheren Grundsteuerwerts auch die Grundsteuer steigen wird. Der Hebesatz für das Jahr 2025 ist jedoch noch nicht veröffentlicht.

Der Bad Oeynhausener Kämmerer Marco Kindler hat der Neuen Westfälischen (Artikel vom 19.02.2022) mitgeteilt, dass sich die Kommune auf Grund der Reform nicht bereichern wolle. Unabhängig davon ist bundesweit jedoch davon auszugehen, dass Eigentümer von Immobilien in guter Lage eine höhere Grundsteuer ab 2025 zahlen müssen.

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Wie gehen Sie als Immobilieneigentümer am besten vor?

Im Rahmen einer öffentlichen Bekanntgabe werden Sie gegen Ende März auf Ihre Verpflichtung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung in dem Zeitraum 01.07. – 31.10.2022 informiert.

Orientieren Sie sich gerne an der oben genannten Checkliste unseres Partners, der Steuerberatungsgesellschaft Zahlmann Klose Nolting Partnerschaft mbB, um die wesentlichen Eckdaten für die Steuererklärung zusammen zu tragen. Bei Zweifelsfragen sprechen Sie Ihren Steuerberater an oder lassen Sie auf Grund der Komplexität gleich die Steuererklärung von Ihrem Steuerberater erstellen.

Michael Klose Rechtsanwalt, Steuerberater

Michael Klose Rechtsanwalt, Steuerberater
Zahlmann Klose Nolting Partnerschaft mbB
Steuerberatungsgesellschaft
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Wir bedanken uns bei Herrn Klose für den Gastbeitrag in unserem Blog. Den Online-Artikel haben wir in Absprache leicht verändert. Den Originalartikel von Herrn Klose können Sie in unserer Print-Ausgabe, dem Immobilien-Magazin „Zuhause“, nachlesen.

Den Link dazu finden Sie hier