Aufstockung des Wohnraumförderprogramms in NRW: Ein notwendiger Schritt für die Zukunft
Das Wohnraumförderprogramm in Nordrhein-Westfalen (NRW) erhält eine bedeutende Aufstockung: Die Gesamtsumme wird um 1,5 Milliarden Euro auf insgesamt 10,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2027 erhöht. Diese Entscheidung, bekannt gegeben vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) am 2. Juli, stellt einen wichtigen Meilenstein dar. Allein das Förderkontingent für das Jahr 2024 wird von ursprünglich 1,7 Milliarden Euro um eine Milliarde Euro auf nunmehr 2,7 Milliarden Euro aufgestockt.
Ein Teil der zusätzlichen Mittel, nämlich 500 Millionen Euro, wird verwendet, um die im Jahr 2023 gewährte Förderung abzudecken. Im Vorjahr wurden mit 2,1 Milliarden Euro eine halbe Milliarde Euro mehr als geplant ausgegeben. Für die Jahre 2025 bis 2027 sind laut Angaben des MHKBD NRW jeweils 1,9 Milliarden Euro vorgesehen.
„Mit der Erhöhung um eine Milliarde Euro auf 2,7 Milliarden Euro in 2024 tragen wir der erhöhten Fördernachfrage Rechnung“, erklärte Nordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach. „Mit der öffentlichen Wohnraumförderung haben wir derzeit den Stabilitätsanker, den die Bau- und Wohnungswirtschaft in unserem Land braucht.“
NRW setzt ein starkes Zeichen für die Bauwirtschaft
In herausfordernden Zeiten für die Wohnungs- und Bauwirtschaft setzt Nordrhein-Westfalen damit „ein richtiges Zeichen zum richtigen Zeitpunkt“. Die deutliche Erhöhung des Fördervolumens unterstreicht das Engagement des Landes, den Wohnungsbau zu unterstützen und den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken.
Das Gesamtfördervolumen setzt sich aus Finanzmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes sowie Darlehensmitteln der landeseigenen Förderbank zusammen. Die Finanzmittel dienen hauptsächlich der Finanzierung von Tilgungsnachlässen gewährter Förderdarlehen. Die Aufstockung des Programms wird durch die Erhöhung der Darlehensmittelanteile der NRW.Bank ermöglicht.
Neben der Aufstockung des Gesamtvolumens auf 10,5 Milliarden Euro bis 2027 erfolgt ab 2025 eine Anpassung der Zinsverbilligung. Ab dann beträgt die anfängliche Verzinsung in allen Förderbereichen 1,0 Prozent, und die maximale Dauer der Zinsverbilligung wird auf 30 Jahre festgelegt. Für den Neubau von Wohnraum für Auszubildende und Studierende bleibt der maximale Verbilligungszeitraum weiterhin bei 40 Jahren. „Mit dieser Anpassung der Zinsverbilligungen finden die aktuellen Marktentwicklungen, insbesondere das Ende der Niedrigzinsphase, Berücksichtigung“, heißt es in einer Presseerklärung des NRW-Bauministeriums.
Diese umfassenden Maßnahmen verdeutlichen die Entschlossenheit von Nordrhein-Westfalen, den Wohnungsbau nachhaltig zu fördern und den Herausforderungen der Branche mit gezielten Förderungen zu begegnen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Initiativen auf den Wohnungsmarkt und die Bauwirtschaft in den kommenden Jahren auswirken werden, doch die Weichen sind gestellt.
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