Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks (bebaut oder unbebaut) oder Grundstückanteils (Wohnung) anfällt. Sie wird auf Basis des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer. Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, ausgestellt vom Finanzamt, bestätigt, dass der Käufer die Zahlung der Grunderwerbsteuer geleistet hat. Käufer und Verkäufer als Gesamtschuldner haften als Gesamtschuldner, obwohl üblicherweise die Kaufverträge derart ausgestaltet werden, dass der Käufer für die Zahlung zuständig ist.

In den jeweiligen Bundesländern gelten folgende Steuersätze für die Grunderwerbsteuer:

Baden-Württemberg: 5%

Bayern: 3,5%

Berlin: 6%

Brandenburg: 6,5%

Bremen: 5%

Hamburg: 4,5%

Hessen: 6%

Mecklenburg-Vorpommern: 6%

Niedersachsen: 5%

Nordrhein-Westfalen: 6,5%

Rheinland-Pfalz: 5%

Saarland: 6,5%

Sachsen: 3,5%

Sachsen-Anhalt: 5%

Schleswig-Holstein: 6.5%

Thüringen: 6.5%