Die Quadratmeter, die über die ortsübliche Größe hinausgehen und nur als Gartenland nutzbar sind, werden in der Regel nicht mit dem vollen Quadratmeterpreis angesetzt.
Die Quadratmeter, die über die ortsübliche Größe hinausgehen und nur als Gartenland nutzbar sind, werden in der Regel nicht mit dem vollen Quadratmeterpreis angesetzt.