• Verkauf und Vermietung: Beim Verkauf oder der Vermietung von Wohn- oder Gewerbeimmobilien ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben
  • Neubau und Sanierung: Bei Neubauten und größeren Sanierungen muss ebenfalls ein Energieausweis erstellt werden
  • Nutzungsänderung: Wenn sich die Nutzung eines Gebäudes ändert, zum Beispiel von Wohnraum zu Gewerbe, wird ein neuer Energieausweis benötigt

Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Ihnen nähere Informationen über die Vorteile einer Kooperation mit einem Energieberater zu geben und zu erläutern, wie wir Sie dabei unterstützen können, Ihre Energieziele zu erreichen.