Mai 29, 2015

Kategorie: In der Presse

Auftraggeber soll Makler-Gebühr zahlen / Am 1. Juni tritt das neue Wohnungsvermittlungsgesetz in Kraft
VON NICOLE BLIESENER

Bad Oeynhausen. Wer die Musik bestellt, soll sie auch bezahlen. Nach diesem sogenannten Makler-Besteller-Prinzip soll künftig auch mit der Courtage bei Mietwohnungen verfahren werden. So sieht es die Novelle des Wohnvermittlungsgesetzes vor, das am 1. Juni 2015, also am kommenden Montag, in Kraft tritt. Während Ralf Brodda, Geschäftsführer des Mieterbundes OWL, die Novelle als „langersehnte Verbesserung“ begrüßt, sind Frank Viseneber vom Maklerkontor Brandt und Daniel Kuhfuß, Vorsitzender von Haus und Grund in Bad Oeynhausen, ausgesprochen skeptisch.

„Die Idee mag ja gut sein, aber das Gesetz ist absoluter Populismus“, findet Rechtsanwalt Daniel Kuhfuß deutliche Worte. Kuhfuß ist Vorsitzender der Bad Oeynhausener Eigentümer-Schutzgemeinschaft „Haus und Grund“. Das Besteller-Prinzip, frei nach dem Motto greife vor allem bei der Doppelbeauftragung nicht. Kuhfuß machte seine Vorbehalte an Beispielen deutlich: „Beauftragt ein Mieter einen Makler mit der Wohnungssuche und der Vermieter wendet sich ebenfalls an den Makler, zahlt nach der Novelle am Ende immer nur der Vermieter. Und das kann ich nicht nachvollziehen. Warum sieht das neue Gesetz keine Teilung der Courtage vor?“.

Zudem sei die Annahme vom „armen Mieter und dem reichen Vermieter“ falsch, so Kuhfuß. „Meistens sind es ältere Menschen, die einen Makler kontaktieren. Diese Menschen sind mit Themen wie dem Energieausweis und Mietverträgen schlichtweg überfordert“, weiß Kuhfuß aus seiner Beratungstätigkeit für Haus und Grund.

Bislang gilt folgende Wohnungsvermittlungsgesetz Regelung: Wer eine Wohnung mieten möchte, muss häufig nicht nur eine Kaution hinterlegen, sondern auch noch Maklergebühren zahlen. Diese Courtage kann bis zu zwei Monatskaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. „In Bad Oeynhausen sind anderthalb bis zwei Kaltmieten üblich“, sagt Immobilienkauffrau Stephanie Schwank vom Maklerkontor Brandt.

In der Gesetzesnovelle, die am 1. Juni in Kraft tritt, soll das Bestellerprinzip gestärkt werden. Das heißt, nur wer zukünftig einen Makler bestellt, muss diesen auch bezahlen. In der Praxis ist das also meist der Vermieter. Er sucht in der Regel mit Hilfe eines Maklers einen neuen Mieter. Schaltet er nunmehr einen Makler ein, muss er diesen auch bezahlen.

Einen klaren Vorteil für den Mieter sieht Ralf Brodda vom Mieterbund OWL in der neuen Regelung. „In der Regel zahlt künftig der Vermieter, bislang haben die Vermieter zwar den Maklerauftrag erteilt, haben aber den Mieter dafür zahlen lassen“, so Brodda. Die von Skeptikern vorgebrachte Befürchtung, die Gesetzesnovelle könne dafür sorgen, dass die Mieten zusätzlich steigen, bestreitet Brodda. „Die Vermieter verlangen das, was der Markt hergibt“, ist der Mieterbund-Geschäftsführer überzeugt. „Viel Spielraum für die Vermieter gibt es da nicht, ich bin mir sicher, dass sich da nicht viel ändert.“

In der sich verschlechternden Situation für Vermieter sehen Anwalt Kuhfuß und Makler Viseneber noch ein weiteres Problem. Das neue Gesetz werden nicht helfen – wie von der Politik offenbar beabsichtig – die Wohnungsnot einzudämmen. Im Gegenteil: „Wer investiert denn noch in den Bau von Wohnungen in der mittleren und unteren Preislage?“

Das im Gesetz verankerte Bestellerprinzip solle für Gerechtigkeit sorgen – „das tut es aber nicht“, so Kuhfuß.

Eine ähnliche Auffassung vertritt auch Frank Viseneber vom Maklerkontor Brandt: „Das Gesetz ist in der Praxis ein Rohrkrepierer.“ Aus diesem Grund habe der Immobilienverband Deutschland (IVD) auch Verfassungsbeschwerde eingereicht, doch die wurde am Mittwoch abgewiesen.

„Es wird mitnichten alles einfacher und billiger, im Gegenteil: Das wird dazu führen, dass die Miete um etwa fünf Prozent steigen werden“, fügt der Makler hinzu.

Auf eine andere Regelung warten Viseneber und seine im (IVD) organisierten Kollegen seit langem vergeblich: „Wir fordern eine höhere Berufseinstiegshürde für Makler. Aber diese Forderung wird von der Politik nicht gehört.“


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