Oktober 1, 2020

Die Bundesregierung hat aufgrund der Corona-Pandemie reagiert und viele Fristen von vorhandenen Gesetzgebungen verlängert. Eine dieser Fristen betrifft Familien mit Kindern, die gerade eine eigene Immobilie bezogen haben oder es in den kommenden Monaten noch tun werden.

Fristverlängerung für das Baukindergeld

Mit Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wird auch die Fristverlängerung des Baukindergeldes wirksam.
Voraussetzung dafür ist, dass der Erhalt der Baugenehmigung oder die Unterzeichnung eines Kaufvertrages, egal ob für eine Eigentumswohnung oder eines Hauses, in dem Zeitraum 01.01.2018 bis zum 31.03.2021 (neue Frist!) erfolgt sein muss. Die bisherige Regelung sah den Zeitraum bis zum 31.12.2020 vor – demnach wurde der Zeitraum für die Beantragung des Baukindergeldes um 3 Monate verlängert!

Wie beantrage ich das Baukindergeld?

Sechs Monate nach Einzug in die Immobilie muss der Antrag gestellt werden. Dabei gilt das Datum der amtlichen Meldebestätigung Ihres zuständigen Einwohnermeldeamtes. Die Antragsstellung muss dann bis spätestens 31.12.2023 (Frist unverändert!) bei der KfW eingegangen sein.

Die Voraussetzungen, um Baukindergeld zu beantragen.

  • Es muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren in Ihrem Haushalt leben. Für dieses Kind erhalten Sie (oder Ihr Partner) Kindergeld.
  • Sie dürfen zum relevanten Stichtag, dass wäre die Unterzeichnung des Kaufvertrages oder der Erhalt der Baugenehmigung, keine weitere Wohnimmobilie besitzen.
  • Ihr gemeinsames Haushaltseinkommen beträgt mit einem Kind maximal 90.000 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um je 15.000 Euro pro Jahr und Kind.
  • Sie müssen alle gesetzlichen Fristen einhalten.

*Anmerkung zum Haushaltseinkommen

Das Haushaltseinkommen berechnet sich aus dem zu versteuernden Einkommen, laut Einkommenssteuerbescheid, des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor der Antragsstellung für Baukindergeld.

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Mit dieser staatlichen Unterstützung dürfen Sie rechnen.

Die Höhe des Baukindergeldes beträgt 1200 Euro pro Kind und Jahr. Die Dauer der Zahlung dieses Betrages ist auf 10 Jahre festgesetzt. Wir haben für Sie eine Tabelle erstellt, an der Sie ablesen können, mit wieviel stattlicher Unterstützung Sie rechnen dürfen.

Anzahl der Kinder Grenze des Haushaltseinkommens Baukindergeld pro Jahr
1 90.000 Euro 1.200 Euro
2 105.000 Euro 2.400 Euro
3 120.000 Euro 3.600 Euro
4 135.000 Euro 4.800 Euro

Fazit

Der Zuschuss des Staates, in Form des Baukindergeldes, ermöglicht geraden Familien aber auch Alleinerziehenden, eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus zu finanzieren. Wie oben in der Tabelle zu erkennen, würde eine Familie / Alleinerziehende(r) pro Kind 12.000 Euro ausgezahlt (in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro) bekommen. Das Besondere: dieser staatliche Zuschuss muss von Ihnen nicht zurückgezahlt werden!

Wenn Sie Fragen zum Baukindergeld oder sonstige Fragen rund um das Thema Immobilien habe, freuen wir uns von Ihnen zu hören. Kontaktieren Sie uns, wir stehen Ihnen gerne mit unserem Wissen zur Verfügung.

Weiterführende Informationen über das Baukindergeld

Finden Sie unter:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Baukindergeld/