Januar 24, 2022

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde heute (24.01.2022) mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam beschlossen und heute früh bekanntgegeben.

Betroffen sind laut KfW folgende Programme:

261 BEG Wohngebäude – Kredit Effizienzhaus

262 BEG Wohngebäude – Kredit Einzelmaßnahmen

263 BEG Nichtwohngebäude – Kredit

264 BEG Kommunen – Kredit

461 BEG Wohngebäude – Zuschuss

463 BEG Nichtwohngebäude – Zuschuss

464 BEG Kommunen Zuschuss

Zitat KfW: „Die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat, führt zu einer Ausschöpfung der vom Bund für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushaltsmittel; das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltsführung gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen.“

Bereits genehmigte Kredite und Zuschüsse dürften ohne weiteres wie geplant ausgezahlt werden. Wie mit bereits eingereichten, jedoch noch nicht zugesagten Anträgen verfahren wird sowie zu möglichen Alternativen, wollen das Wirtschaftsministerium und die KfW kurzfristig entscheiden.

Selbst für bereits eingereichte, jedoch noch nicht genehmigte Anträge reichen die Mittel des Fördertopfes nicht aus. Hierzu soll ggf. eine neue Darlehensvariante erarbeitet werden um Härtefälle abzumildern.

Das Effizienzhaus 55 soll kurzfristig eh zum Mindeststandard erklärt werden. Ob und in welcher Form das Effizienzhaus 40 im Neubau gefördert werden wird, bleibt abzuwarten. Den Bauherren, die mit einem Zuschuss kalkuliert haben, aber noch keinen Antrag gestellt haben, macht man allerdings auf der Seite des BMWI Mut. Zitat: „Genauso wichtig ist es den drei zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.“ Was auch immer das dann heißen wird. Wenn Sie uns an immobilien@brand-partner.de eine Mail mit dem Stichwort „Kf