Das Gebäudeenergiegesetz wurde vom Bundestag verabschiedet und tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Der Bundestag hat die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) genehmigt. Die Bundesregierung führt somit im kommenden Jahr zahlreiche Änderungen für Immobilieneigentümer ein, die im umfangreichen, 173-seitigen Entwurfstext des GEG detailliert aufgeführt sind.

Trotz des bereits beschlossenen Heizungsgesetzes herrscht unter den Eigentümern weiterhin erhebliche Unsicherheit darüber, welche konkreten Auswirkungen die Gesetzgebung für sie hat. Hier sind die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

Was besagt das Heizungsgesetz? Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), im Volksmund auch als Heizungsgesetz bekannt, legt fest, dass künftig nur noch Heizanlagen installiert werden dürfen, die über einen längeren Zeitraum sicherstellen können, dass mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien genutzt werden. Die Ampel-Regierung strebt damit an, das Heizen in Deutschland in den kommenden Jahren energieeffizienter und nachhaltiger zu gestalten.

Wann wurde das Heizungsgesetz beschlossen?

Am Freitag, dem 8. September 2023, hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) genehmigt. Für das Gesetz stimmten 399 Abgeordnete, 275 votierten dagegen, und 54 enthielten sich. Es gab keine weiteren Änderungen am Gesetzesentwurf. Somit tritt der GEG-Entwurf in seiner aktuellen Form im kommenden Jahr in Kraft.

Was besagt das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das Hauptziel des Gebäudeenergiegesetzes ist, dass künftig nur noch Heizsysteme installiert werden dürfen, die langfristig zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Diese Regelungen gelten ab dem Jahr 2024 vorerst ausschließlich für Neubauten, in denen bereits vermehrt umweltfreundliche Lösungen wie Wärmepumpen eingesetzt werden.

Für bestehende Gebäude liegt der Schlüssel zur Umstellung in einer verpflichtenden und flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird diese Planung ab 2026 verfügbar sein, während sie für die übrigen Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern ab 2028 eingeführt wird.

Einige Gemeinden haben bereits solche Wärmeplanungen umgesetzt, wodurch sich Fragen zur optimalen Implementierung von Nah- oder Fernwärmenetzen, elektrischen Lösungen wie Wärmepumpen oder einer Umstellung auf Gas- oder Wasserstoffnetze ergeben. Bundesländer und Kommunen sind aufgefordert, konkrete Pläne für die umweltfreundliche Umgestaltung ihrer Heizinfrastruktur vorzulegen, um Hausbesitzern informierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Erlaubt das Gesetz weiterhin den Einbau von Gas- oder Ölheizungen?

Ja, grundsätzlich ist dies möglich, jedoch unter zusätzlichen Bedingungen. Ab dem 1. Januar 2024 müssen Personen, die solche Heizungen installieren möchten, zunächst eine verpflichtende Beratung durchlaufen. Diese dient dazu, auf mögliche finanzielle Herausforderungen hinzuweisen, die aufgrund der steigenden CO2-Bepreisung entstehen können. Gasheizungen, die für eine spätere Umrüstung auf Wasserstoff geeignet sind, dürfen installiert werden, solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Falls die kommunale Wärmeplanung jedoch kein Wasserstoffnetz vorsieht, gelten schrittweise Anforderungen zur Beimischung von klimaneutralen Gasen wie Biomethan.

Ab dem Jahr 2029 muss ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 ein Anteil von 60 Prozent klimaneutraler Gase genutzt werden. Dieser Nachweis kann durch den Erwerb entsprechender Herkunftsnachweise oder Zertifikate beim Versorger erbracht werden oder durch die Umrüstung der Heizung.

Muss ich jetzt eine neue Heizung installieren?

Entgegen den Gerüchten seit der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes am 19. April 2023 besteht keine Verpflichtung, sämtliche Heizsysteme, die auf fossilen Brennstoffen basieren, ab dem 1. Januar 2024 auszutauschen, solange die bestehende Heizanlage ordnungsgemäß funktioniert. Selbst im Fall von Reparaturbedarf ist es erlaubt, die bestehende Heizung zu reparieren.

Die überarbeitete Version des Gebäudeenergiegesetzes legt lediglich fest, dass ab 2024 in neu errichteten Gebäuden sichergestellt werden muss, dass die installierte Heizungsanlage mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt. Eigentümer haben die Flexibilität, individuelle Lösungen zu wählen. Sie können den Anteil erneuerbarer Energien rechnerisch nachweisen oder aus verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Optionen auswählen, um die Anforderung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Wärmeerzeugung zu erfüllen.

Es gibt zahlreiche Alternativen zu Öl- und Gasheizungen, die den Anforderungen des Heizungsgesetzes entsprechen, darunter:

Anschluss an ein Wärmenetz

Elektrische Wärmepumpen

Heizen per Stromdirektheizung

Heizen per Bitcoin-Mining (Wärmerückgewinnung)

Kombination aus erneuerbaren Heizungssystemen und Gas- oder Ölkessel

Heizen auf Basis von Solarthermie

„H2-Ready“ Gasheizung (unter Berücksichtigung bestimmter Bedingungen)

Heizen per Biomasseheizung

Für Bestandsgebäude stehen zusätzlich folgende Heizsysteme zur Auswahl:

Hackschnitzelheizung

Scheitholz-Holzvergaserkessel

Kamin-Kachelofen

Pelletheizung

Gasheizungen (mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff)

Welche Heizungen sind ab 2024 noch erlaubt?

In Deutschland werden viele Eigentümer von konventionellen Heizsystemen, die auf fossilen Brennstoffen basieren, sich auf absehbare Zeit von diesen verabschieden müssen. Unabhängig von der Entscheidung zur Umrüstung auf eine Wärmepumpe oder andere Alternativen bleibt der Kernbestandteil bestehen: Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz müssen ab 2024 neu installierte Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Was ändert sich nun für Eigentümer nach Verabschiedung des Heizungsgesetzes?

Vorerst ergeben sich für Hausbesitzer keine unmittelbaren Veränderungen. Die meisten Gemeinden müssen zunächst Wärmepläne entwickeln. Dennoch empfehlen Verbraucherschützer, frühzeitig über einen möglichen Wechsel der Heizungsart nachzudenken. Sobald die Gemeinde ihre Wärmeplanung abgeschlossen hat, sollten Eigentümer die Thematik des Heizungstauschs angehen.

Heizungsgesetz: Welche Förderungen stehen zur Verfügung?

Im Rahmen des Heizungsgesetzes wird der Bund einen Zuschuss von bis zu 21.000 Euro für den Heizungsaustausch gewähren, vorausgesetzt, der Antragsteller erhält die maximale Förderquote von 70 Prozent. Diese Regelung gilt jedoch nur für Haushalte, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro nicht übersteigt. Diese Beschränkung betrifft vor allem Rentnerinnen und Rentner. In den meisten Fällen wird die tatsächliche Förderquote voraussichtlich im Bereich von 30 bis 50 Prozent liegen. Inwieweit diese Förderungen nach dem Karlsruher Urteil vom 15. November 2023 noch im Jahr 2024 bestand haben werden, bleibt abzuwarten.