Oktober 30, 2020

Eine gebrauchte Immobilie zu kaufen ist Vertrauenssache. Dieses Vertrauen können Sie gewinnen, wenn Sie dem potenziellen Käufer alle zum Haus gehörigen Unterlagen ohne zeitlichen Verzug, schnell griffbereit und vollumfänglich zur Verfügung stellen können. Dieser Blog-Artikel soll Ihnen aufzeigen, welche Unterlagen und Dokumente nötig sind, damit Sie am Ende des Verkaufsprozesses, beim Unterzeichnen des Kaufvertrages beim Notar, nur noch Ihren Ausweis dabeihaben müssen.

 Unser Experten-Tipp

Nur Vorzeigbares überzeugt Käufer! Wer Nachweise und amtliche Dokumente immer nur aufgrund Nachfrage des Käufers nachreicht, wirkt unvorbereitet und lässt Fragen offen. Desto mehr aussagekräftige Unterlagen der Verkäufer vorlegt, umso mehr Vertrauen baut sich beim Käufer auf.

INHALT

Das sind sie: die nötigen Unterlagen zum Hausverkauf

In der Tabelle stellen wir dar, welche Unterlagen und Dokumente Sie für den Hausverkauf benötigen, woher Sie diese beziehen und wie aktuell diese sein müssen.

Dokument Bezugsquelle Aktualität
Grundbuchauszug Grundbuchamt / Notar nicht älter als 3 Mon.
Lageplan mit Flurkartenauszug Katasteramt nicht älter als 3 Mon.
Auszug aus Baulastenverzeichnis Katasteramt nicht älter als 3 Mon.
Auszug aus Altlastenverzeichnis Grundbuchamt nicht älter als 3 Mon.
Unterlagen zu eingetragenen Grundschulden Grundbuchamt aktuell
Kompletter Satz Baupläne (1:100) Bauordnungsamt aktuell
Werkpläne (1:50) Bauordnungsamt aktuell
Berechnung Wohnfläche Bauamt / Architekt aktuell
Sanierungsvermerke Grundbuchamt aktuell
Gebäudeversicherungspolice Versicherung aktuell
Sanierungs- und Modernisierung Handwerkerrechnungen alle
Grundsteuerbescheid Finanzamt der letzte gültige
Denkmalschutznachweis untere Denkmalschutzbehörde der letzte gültige
Energieausweis zugelassene Aussteller muss gültig sein

Unterlagen & Dokumente im Detail

Schauen wir uns nun die wichtigsten und absolut notwendigen Unterlagen, die Sie zum Verkauf Ihres Hauses benötigen, nun einmal etwas genauer an, damit Sie ein Gefühl bekommen warum diese Unterlagen für einen potenziellen Käufer Ihrer Immobilie von Wichtigkeit sind.

Einen aktuellen Grundbuchauszug benötigen Sie immer. Dieser muss nicht beglaubigt sein, kostet Sie ungefähr 20 Euro und wird im Grundbuchamt des Amtsgerichts ausgestellt. In diesem Auszug stehen die Lasten und Beschränkungen sowie die Grundpfandrechte, die beim Verkauf berücksichtigt werden müssen. Denn ein Käufer hat großes Interesse daran, mit wem er es zu tun hat. Sollten nämlich mehrere Personen als Eigentümer eingetragen sein, müssen diese alle dem Verkauf zustimmen. Ein Besitzer allein kann dann die Immobilie nicht einfach so verkaufen.

Die Lage und die Grenzen eines Grundstücks im Verbund mit Nachbargrundstücke sind ebenfalls für einen Käufer Ihrer Immobilie von großem Interesse. Diesen Auszug bekommen Sie beim Katasteramt, bei vielen Gemeinden sind diese schon online abzurufen. Neben den äußeren Grenzen möchte der Kaufinteressent selbstverständlich auch die Möglichkeiten von Umbauten innerhalb des Hauses erfahren. Käufer möchten wissen, ob ein Objekt für Ihre Zwecke geeignet ist und können sich dazu am leichtesten über Grundrisspläne eine Vorstellung machen. Die Grundrisspläne haben Sie wahrscheinlich in Ihren Unterlagen archiviert. Wenn nicht, dann gehen Sie zum Bauamt. Denn ursprünglich wurden die Grundrisspläne zusammen mit dem Antrag der Baugenehmigung damals eingereicht.

Sind alle bisherig aufgezählten Dokumente von Ihnen ein freiwilliger Akt, um den Verkauf Ihres Hauses zu beschleunigen, gibt es auch ein gesetzlich verpflichtendes Dokument. Der Energieausweis Ihres Objektes. Dieses müssen Sie jedem Kaufinteressierten unaufgefordert aushändigen. Der Energieausweis gibt Informationen darüber, wie die energetische Beschaffenheit des Hauses ist und ermöglicht somit den potenziellen Käufer den Vergleich mit anderen Objekten.

 Unser Experten-Tipp

Seit 2009 muss jeder Verkäufer, egal was für eine Immobilie er verkaufen möchte, einen Energieausweis für das Objekt besitzen. Sollten Sie Ihre Immobilie Online vermarkten wollen, dann bitte dran denken: seit 2014 muss bereits die Immobilienanzeige die wichtigsten Angaben zum Energieverbrauch erhalten!

Schutz vor Hagel-, Strom- und Wasserschäden haben Sie sicherlich durch eine Gebäudeversicherung abgesichert. Der Interessent Ihres Hauses hat insofern Interesse daran, wenn er den Kaufpreis über die Bank finanziert. Denn die Bank verlangt zur Sicherheit den Nachweis über genau diese Gebäudeversicherung. Der potenzielle Käufer kann die Versicherung später übernehmen aber sie auch nach einem Monat nach Kauf des Hauses kündigen.

Vielleicht haben Sie im Laufe der Jahre, als Besitzer des Grundstücks, welches Sie nun verkaufen möchten, Ihrem Nachbarn Zugeständnisse gemacht und Ihm somit eine Bebauung ermöglicht. Wenn Sie dies durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde getan haben, dann sprechen wir von einer sogenannten „Baulast“. Diese wurde entweder ins Grundbuch eingetragen oder im Baulastenverzeichnis. Interessant ist dies für den potenziellen Käufer Ihres Hauses insofern, dass er diese mit übernehmen muss.

Empfehlen würden wir Ihnen auch noch den aktuellen Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde zu Ihren Unterlagen beizufügen. Dieser gibt dem Interessenten Auskunft über die Höhe der jährlichen Grundsteuer.

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Unterlagen für aussagekräftige Anzeigen und des Exposees

Wenn Sie alle Unterlagen und Dokumente zusammengetragen haben, können Sie mit einigen von diesen Unterlagen ein aussagekräftiges Exposee und anspruchsvolle Anzeigen gestalten.

Wie schon weiter oben beschrieben ist der Energieausweis Ihrer Immobilie obligatorisch und gesetzlich vorgeschrieben. Des weiterem sollten sich in Ihrem werbewirksamen Exposee die Baupläne (inklusive Grundrisse, Ansichten und Schnitte), Berechnung der Baufläche, die Baubeschreibung und auch ein Wertgutachten wiederfinden. Richtig rund wird die Objektbeschreibung, wenn es auch noch eine Aufstellung über alle getätigten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen gibt.

 Unser Experten-Tipp

Lassen Sie die Berechnung der Wohnfläche einen Fachmann / Architekt durchführen. Wer darin nicht geübt ist, kann schnell zu falschen Ergebnissen beim Addieren der Flächen der Zimmer und Flure kommen. Denn bei Balkonen und Terrassen, unbeheizten Räumen und Räumen mit Dachschrägen darf nur ein prozentualer Anteil der Fläche in die gesamte Wohnflächenberechnung mit einfließen.

Fazit

Sicherlich konnten Sie erkennen, dass es sinnvoll ist, bevor Sie überhaupt Ihre zu verkaufende Immobilie öffentlich am Markt platzieren, im Vorfeld alle Unterlagen zusammen zu tragen. Vielleicht haben Sie alle Dokumente sorgfältig in Ordern seit Jahren (oder perfekter Weise seit dem Bau Ihres Hauses) fein säuberlich abgeheftet und archiviert. Unsere Erfahrung jedoch zeigt oftmals etwas anderes.

Wir als Ihr regionaler Makler in Bad Oeynhausen, Löhne und Umgebung möchten Sie bei Ihrem Hausverkauf unterstützen, beraten, sinnvolle Tipps geben und gemeinsam mit Ihnen Ihr Haus erfolgreich an einen neuen Immobilienbesitzer verkaufen und übergeben.

Dabei übernehmen wir gerne die Aufgabe, alle verkaufsrelevanten Dokumente und Unterlagen, für Sie zu organisieren. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Kosten der Beschaffung. Ebenfalls sehen wir es als unsere Aufgaben an, für Sie ein aussagekräftiges und somit erfolgreiches Exposee zu erstellen. Wenn wir Sie überzeugt haben, dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage.