Unser Angebot: Immobilien in Bad Oeynhausen
Vielseitige Gewerbefläche in zentraler Lage von Löhne!
Zweifamilienhaus mit viel Potenzial!
2 Doppelhaushälften in gefragter Lage von Vlotho – Valdorf
Wohnen und Arbeiten in gefragter Lage – optimales Gesamtpaket!
Das Grundstück für Ihre Gewerbeideen!
Für jedes Familienmitglied ein eigenes Zimmer!
Von der Autobahn gesehen werden! Neubau Bürogebäude in Bad Oeynhausen
Viele Nutzungsmöglichkeiten auf der Lohe!
Die Stadt Bad Oeynhausen

Bad Oeynhausen ist eine Stadt mit knapp 50.000 Einwohnern im Kreis Minden-Lübbecke im Nordosten von Nordrhein-Westfalen. Im 19. Jahrhundert wurde sie als Kurbad gegründet, nachdem auf ihrem Gebiet eine Thermalquelle erbohrt worden war. In der Folgezeit entwickelte sie sich zu einem Kurort von überregionaler Bedeutung mit einem immer noch sehenswerten, architektonisch gestalteten Kurpark. Sie ist Standort zahlreicher Spezialkliniken, insbesondere des Herz- und Diabeteszentrums Nordrhein-Westfalen.
Bad Oeynhausen besticht durch viel Gastronomie, eine belebte Einkaufsstraße und hochwertigen Immobilien-Bestand.
Bevorzugte Stadtteile zum Wohnen sind: Südstadt, Innenstadt, Lohe, Volmerdingsen und Wulferdingsen.
Ihr Makler vor Ort
Seit 1984 sind wir als Immobilienmakler in Bad Oeynhausen beheimatet. Neben dem Vermitteln von Immobilien in Bad Oeynhausen, ob zum Kauf oder zur Miete, erschließen wir zudem Grundstücke und sind als Bauträger tätig. Diese langjährige Aktivität in Bad Oeynhausen garantiert Ihnen eines: wir können Ihnen eine realistische und qualifizierte Immobilienbewertung garantieren!
Wir kennen den Immobilienmarkt in Bad Oeynhausen seit mehr als drei Jahrzehnten und dürfen daher behaupten: kaum ein anderer kennt die Immobilienpreise und den Immobilienmarkt so gut wie wir!
Möchten Sie Mieten, Kaufen oder Bauen – Brand und Partner steht Ihnen mit seiner Expertise gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.
Häufig gestellte Fragen
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks (bebaut oder unbebaut) oder Grundstückanteils (Wohnung) anfällt. Sie wird auf Basis des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer. Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, ausgestellt vom Finanzamt, bestätigt, dass der Käufer die Zahlung der Grunderwerbsteuer geleistet hat. Käufer und Verkäufer als Gesamtschuldner haften als Gesamtschuldner, obwohl üblicherweise die Kaufverträge derart ausgestaltet werden, dass der Käufer für die Zahlung zuständig ist.
In den jeweiligen Bundesländern gelten folgende Steuersätze für die Grunderwerbsteuer:
Baden-Württemberg: 5%
Bayern: 3,5%
Berlin: 6%
Brandenburg: 6,5%
Bremen: 5%
Hamburg: 4,5%
Hessen: 6%
Mecklenburg-Vorpommern: 6%
Niedersachsen: 5%
Nordrhein-Westfalen: 6,5%
Rheinland-Pfalz: 5%
Saarland: 6,5%
Sachsen: 3,5%
Sachsen-Anhalt: 5%
Schleswig-Holstein: 6.5%
Thüringen: 6.5%
Die Zwangsversteigerung einer Immobilie bietet in einem Marktumfeld mit geringer Nachfrage gegebenenfalls die Möglichkeit, eine Immobilie zum „Schnäppchenpreis“ zu erwerben. In Zeiten steigender Preise lohnt sich die Teilnahme an einem Versteigerungstermin in der Regel nur für denjenigen, der ein besonderes Interesse an der speziellen Immobilie hat. Der Zwangsversteigerungstermin findet im zuständigen Amtsgericht und die Teilnahme ist grundsätzlich jedem erlaubt. Wer ernsthaftes Interesse am Erwerb einer Immobilie im Zuge einer Zwangsversteigerung hat, sollte sich allerdings im Vorfeld über den Ablauf, die Kosten und die Besonderheiten informieren. Für Bad Oeynhausen, Löhne und Vlotho ist das Amtsgericht Bad Oeynhausen zuständig. Das Amtsgericht Minden ist beispielsweise für Immobilien in Minden, Porta Westfalica und Petershagen und Hille zuständig.
Die Immobilienpreise unterliegen langfristigen Zyklen. Je nach Immobilienart (Wohnung, Haus, unbebautes Grundstück, Gewerbeimmobilie, etc.) sowie Baujahr, unterliegen die Preise unterschiedlichen Einflussfaktoren, die den Preis einer Immobilie ausmachen. Auch Mikrolage und Maklolage beeinflussen die Preiskurve. Um den Preis einer Immobilie also zu bestimmen braucht es also langjähriger Marktkenntnis des regionalen Marktes, eine sichere Datengrundlage und ein Gespür für die weitere Preisentwicklung.
Die Maklercourtage, auch Provision oder Maklergebühr genannt, bezeichnet das mit dem Makler vereinbarte Honorar. Die Courtage wird üblicherweise an den Miet- oder Kaufpreis einer Immobilie gekoppelt. Je nach Bundesland gibt es hierzu unterschiedliche Traditionen. Mit dem am 23.12.2020 in Kraft getretenen „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ gibt es zumindest im Hinblick auf die Verteilung der Courtage zwischen Käufer und Verkäufer eine Bundeseinheitliche Regelung, zumindest für Verbraucher.